Das gilt!
Unsere Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.
Die Regeln für einen gelungenen Törn oder Kurs:
Die folgenden Teilnahmebedingungen sind für alle beteiligten Parteien bindend und werden mit Abschluss einer Anmeldung akzeptiert.
1. Vertragsparteien / Allgemeines
Veranstaltungen von Sailteam.ch finden grundsätzlich als Aktivität des Vereins Sailteam.ch im Sinne von Art. 2 der Vereinsstatuten statt.
Die Anmeldung zu einer Teilnahme an einer Veranstaltung löst auch ein Beitrittsgesuch gem. Art. 6.2. der Statuten zum Verein Sailteam.ch aus. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch 365 Tage nach der letzten Beteiligung an einer Vereinsaktivität. Der jährliche Mitgliedsbeitrag von 10% der Rechnungssumme ist im Rechnungsbetrag der Aktivität enthalten. Der Preis für jede weitere Anmeldung zu weiteren Aktivitäten innerhalb eines Jahres reduziert sich um diese 10%.
Die Teilnehmer einer Vereinsaktivität bilden eine einfache Gesellschaft nach schweizerischem Recht im Sinne von OR Art. 530 ff. zur Durchführung einer bestimmten Vereinsaktivität. Die Geschäftsführung ist dem von Sailteam.ch beauftragten Leiter der Veranstaltung (z.B. Skipper, Kursleiter, Coach, Guide etc.) übertragen.
Bei von sailteam.ch durchgeführten Veranstaltungen wird zwischen sailteam.ch und den Teilnehmenden oder dem Auftraggeber eine Teilnahme-Vereinbarung entsprechend den nachfolgenden Punkten abgeschlossen.
Sofern Veranstaltungen oder Dienstleistungen von Dritten durchgeführt werden, tritt sailteam.ch lediglich als Vermittler auf, ein Beitrittsgesuch zum Verein Sailteam.ch wird nicht ausgelöst.
Dies gilt insbesondere auch, jedoch nicht ausschliesslich, für Flugbuchungen, Flughafentransfers, Angeboten von Drittanbietern (z.B. Landausflüge, Tauchkurse oder -ausflüge), Charter von Schiffen oder Hotelbuchungen im Auftrag und / oder im Namen des jeweiligen Auftraggebers.
In diesem Fall gelten die Vertragsbedingungen des in der Produktbeschreibung oder der Buchungsbestätigung genannten Veranstalters, der auch Vertragspartner des Kunden wird.
2. Zustandekommen des Vertrages
Eine Anmeldung als Teilnehmer oder Auftraggeber ist ab Eingang bei sailteam.ch verbindlich. Eine Anmeldung kann dabei sowohl elektronisch (per E-Mail, Fax) oder per Post erfolgen.
sailteam.ch bestätigt den Eingang der Anmeldung in geeigneter Form. Dies kann elektronisch per E-Mail, Fax oder per Postbrief erfolgen. Ein darin in Rechnung gestellter Betrag ist innerhalb der in der Auftrags- oder Teilnahmebestätigung genannten Frist ohne Abzug zu begleichen.
Nach dem Eingang der Zahlung bei sailteam.ch erhält der Teilnehmende eine Zahlungsbestätigung. Mit Erhalt der Zahlung und dem Versand der Zahlungsbestätigung durch sailteam.ch wird die Vereinbarung verbindlich.
2.1. Zahlungen, Stornierungen und Änderungen
2.1.1. Zahlungsbedingungen
Mit dem Erhalt der Teilnahme- / Buchungsbestätigung wird, sofern in der Rechnung nicht anders genannt, eine Anzahlung von 50% des Teilnahmepreises per sofort fällig. Eine allfällige Restzahlung wird, sofern in der Teilnahmevereinbarung nicht anders geregelt, spätestens 45 Tage vor Veranstaltungs-, Charter – oder Kursbeginn fällig.
2.1.2. Stornierungen durch sailteam.ch
sailteam.ch behält sich vor, Törns, Kurse oder Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen.
Dazu gehören insbesondere – aber nicht ausschliesslich – z.B. ungenügende Teilnehmerzahl, Verhinderung des Skippers, Nichtzustandekommen der Bootsmiete, ungünstige Wetterbedingungen und ähnliches.
Eine Stornierung aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl durch sailteam.ch erfolgt spätestens 45 Tage vor Törn- oder Kursbeginn.
Die Teilnehmer erhalten im Fall einer Stornierung durch sailteam.ch ihre bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge unverzüglich zurückerstattet. Zu weiteren Schadensersatzleistungen ist sailteam.ch nicht verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Versicherung.
2.1.3. Stornierung durch den Teilnehmenden
Bei Törns- und Kursen die durch sailteam.ch durchgeführt werden, beträgt die Stornopauschale 50% des Teilnahmepreises, sofern die Annullation weniger als 180 Tage vor den Durchführungsdatum erfolgt. Bei einer Annullation der Teilnahme weniger als 60 Tage vor dem Durchführungsdatum beträgt die Stornopauschale 100% des Teilnahmepreises. Bereits seitens sailteam.ch erfolgte Vorleistungen (z.B. Schiffscharter etc.) sind bei einem Storno auf jeden Fall seitens des Auftraggebenden zu tragen und werden nicht erstattet.
Der Auftraggebende kann Ersatz zur Teilnahme an seiner Stelle anmelden.
2.1.4. Änderungen und Umbuchungen
Für Änderungen und Umbuchungen seitens des Teilnehmenden werden die effektiv entstehenden Kosten zuzüglich einer Fallpauschale von CHF 50,00 berechnet.
2.1.5. Nichterscheinen oder Verspätungen (No-Shows)
Teilnehmende die nicht zum angegebenen Zeitpunkt am Durchführungsort eines Kurses oder Törns anwesend sind, haben keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.
3. Unsere Leistungen.
sailteam.ch vermittelt die Teilnahme an nautischen Events, Segel- oder Motorboottörns oder praktischen und theoretischen nautischen Ausbildungen oder führt diese selbst durch.
3.1. Soweit die Veranstaltungen durch sailteam.ch organisiert und durchgeführt werden, beinhalten die Angebotspreise alle fixen Nebenkosten. Nicht inbegriffen sind die Kosten für die individuelle An- und Abreise sowie persönliche Versicherungen, die variablen Kosten am Veranstaltungs- oder Kursort oder auf einer Yacht.
Zu den variablen und individuellen Kosten gehören u.a. Verpflegung, Liege- und Hafengebühren sowie Treib- und Betriebsstoffe.
Fixe Kosten umfassen z.B. Boots- und Törnversicherungen, soweit sie für Boot und Crew als Ganzes gelten, Kautionen oder Kautionsversicherungen, Reinigungspauschalen, Transitlogs, Aussenbordmotoren-Miete, Tourismusabgaben u.ä.
sailteam.ch stellt die zur Durchführung eines Törns, einer Veranstaltung oder eines Kurses notwendigen Ressourcen am Ort der Veranstaltung bereit. Dazu gehört bei einem Segeltörn das Chartern der Yacht, das Stellen eines verantwortlichen Skippers und die grobe Vorausplanung einer Route. Diese Planung ist nicht verbindlich. Der Skipper kann davon abweichen, wenn die Bedingungen eine sichere Durchführung der ursprünglichen Planung seiner Meinung nach nicht zulassen.
Sofern ein Törn als Ausbildungs- oder Meilentörn deklariert ist, werden die Inhalte des Fahrtennachweises CCS / SYA soweit im jeweiligen Revier möglichst aktiv trainiert und auf offiziellem Formular bestätigt. Es wird ein Logbuch gemäss der gültigen Richtlinien geführt.
Bei einem Ausbildungs-Kurs werden den Teilnehmern die für die Durchführung notwendigen Räumlichkeiten, Kursunterlagen und Lehrmittel gestellt.
sailteam.ch geht dem Teilnehmenden gegenüber keine über die oben genannten hinausgehenden Verpflichtungen ein, es sei denn diese werden ausdrücklich und schriftlich zugesichert.
3.2. Yachtcharter
Vermittlungen eines Yachtcharters erfolgen grundsätzlich unter Einschluss der jeweiligen Charterbedingungen des Charteranbieters, der auch Vertragspartner des Auftraggebers wird.
sailteam.ch tritt dem Auftraggebenden wie auch dem Vercharterer gegenüber lediglich als Agent und Vermittler auf.
Bei der Buchung eines von einem Skipper geführten Yachtcharter vermittelt sailteam.ch in Absprache mit dem Auftraggebenden einen geeigneten Schiffsführer oder eine geeignete Schiffsführerin im selbständigen Auftragsverhältnis für den Auftraggebenden.
Ein Leistungsvertrag wird geschlossen zwischen dem Auftraggeber und der mit der Schiffsführung beauftragten Person.
4. Ihre Leistungen.
Die Teilnehmenden bezahlen, sofern die gebuchte Veranstaltung von sailteam.ch / Segelrevier.ch organisiert und durchgeführt wird:
4.1 Die Bordkasse:
4.2 Verantwortlichkeiten der Teilnehmenden:
Die Teilnehmenden beteiligen sich nach ihren Möglichkeiten und Kenntnissen aktiv an den Arbeiten an Bord, insbesondere an der Schiffsführung sowie an den Einkäufen und der Zubereitung der Bordverpflegung.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen des Skippers an Bord Folge zu leisten, den Bordfrieden zu wahren und die allgemeinen Regeln – insbesondere die Sicherheit betreffend – zu beachten. Zu Törnbeginn findet eine intensive Sicherheitseinweisung statt, deren Durchführung im Logbuch quittiert werden muss.
Jeder Teilnehmende ist selbst für die Gültigkeit und das Vorhandensein der nötigen Reisedokumente (Pass, Visa, etc.) verantwortlich.
Jeder Teilnehmende ist für seine eigene persönliche Ausrüstung verantwortlich, insbesondere für eine den Umständen und der Witterung angemessene Bekleidung, persönliche Medikamente, Brille/Kontaktlinsen u.s.w. Vor Törnbeginn erhält jeder Teilnehmende eine Packliste als unverbindlichen Vorschlag, der jedoch nicht alle persönlichen Bereiche und Posten abdecken kann.
Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort, zum Abgangs- und Ankunftshafen eines Törns erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Teilnehmenden. sailteam.ch / Segelrevier.ch tritt nicht als Reiseveranstalter auf.
Teilnehmer/innen, die, aus welchen Gründen auch immer, den gebuchten Törn oder Kurs nicht oder verspätet antreten, können keine Rückerstattung ihrer Zahlung verlangen. Sie sind selbst für eine allfällige private Annulationsversicherung verantwortlich.
Jeder Teilnehmende nimmt angemessen Rücksicht auf die Interessen und Bedürfnisse der Anderen und gewährleistet den Bordfrieden.
5. Schiffsführung auf einem Törn.
Der Skipper ist für die Schiffsführung und die Sicherheit an Bord zuständig und verantwortlich.
Seinen Anweisungen ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen Anweisungen des Skippers, bei gravierender Störung des Bordfriedens, bei Gefährdung der Sicherheit sowie bei auftretenden oder bekanntwerdenden gesundheitlichen Einschränkungen einzelner Teilnehmer ist der Skipper berechtigt, das betreffende Crewmitglied von der weiteren Teilnahme am Törn auszuschliessen.
Daraus entstehen keine Ansprüche auf auch nur teilweise Rückerstattung von Zahlungen oder Übernahme von Zusatzkosten, die dem Teilnehmenden aufgrund eines Törnausschlusses entstehen.
Der Skipper legt aufgrund des Wetters und den anerkannten Regeln der Seemannschaft die Einzelheiten des Törnverlaufs nach Möglichkeit in enger Abstimmung mit der Crew fest, wobei nötigenfalls auch von den ursprünglichen Routenzielen abgewichen werden kann. Die endgültige Entscheidungsgewalt über den Törnverlauf obliegt dem Skipper.
6. Sicherheit / Gewährleistung / Haftung
Jeder Teilnehmende nimmt auf eigenes Risiko hin am Törn teil.
Jeder an Bord ist für sich selbst verantwortlich und hat insbesondere die angeordneten Sicherheitsmassnahmen selbständig zu vollziehen. Eine Einweisung in die Sicherheitseinrichtungen und die Bedienung derselben findet zu Törnbeginn statt.
Mit der Anmeldung zu einem Segeltörn bestätigt jeder Teilnehmende, dass die dazu nötige körperliche und geistige Fitness und Gesundheit vorliegt und man im bewegten Wasser schwimmen kann.
Für die eigene Versicherung gegen die Risiken bei der Teilnahme an einem Segeltörn ist jeder Teilnehmende selbst verantwortlich.
sailteam.ch schliesst jegliche Gewährleistung aus.
Namentlich kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Törn, hier insbesondere das Boot, der Skipper, die anderen Teilnehmer, das Wetter, die Route, die Landausflüge, u.s.w. die Erwartungen jedes Teilnehmenden erfüllt. Ansprüche auf Rückerstattung erwachsen dem Teilnehmenden hieraus nicht.
Jegliche privatrechtliche Haftung zwischen den Teilnehmern/innen wie auch zwischen Teilnehmern/innen und dem Skipper, zwischen Teilnehmern/innen und sailteam.ch sowie zwischen dem Skipper und sailteam.ch werden im Rahmen des gesetzlich Möglichen ausgeschlossen.
Es besteht keine Haftung von sailteam.ch beim Einsatz von Hilfspersonen, für das Verhalten des Skippers oder anderer Törnteilnehmer, für indirekte oder Folge-Schäden (wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter), für Mängelfolgeschaden, für entgangenen Feriengenuss und dergleichen. Eine allfällige Haftung von sailteam.ch wird im Weiteren beschränkt auf den Betrag, der ihr vom betreffenden Teilnehmer für die Teilnahme bezahlt wurde. Sofern sailteam.ch lediglich als Vermittler eines Törns oder einer Veranstaltung tätig wird, gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des durchführenden Veranstalters, selbst wenn die administrative Abwicklung der Buchung über das System von sailteam.ch abgewickelt wird. sailteam.ch hält sich in diesem Fall von jeden Ansprüchen frei, sofern diese nicht einwandfrei sailteam.ch angelastet werden können.
7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Diverses
Das Vertragsverhältnis beurteilt sich nach schweizerischem Recht unter Ausschluss einer allfälligen Verweisung des schweizerischen Rechts auf ausländisches oder internationales Recht. Der Vertrag fällt nicht unter das schweizerische Bundesgesetz über Pauschalreisen (RPG).
Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von plusweb.ch internet service als Betreiber von sailteam.ch zuständig.
Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder der Vertrag Lücken aufweisen, so bleiben die übrigen Vertragsregeln dennoch in Kraft. Der Vertrag ist in diesem Fall so zu ergänzen, dass sein Zweck dennoch möglichst weitgehend erfüllt wird.
Abänderungen und wesentliche Ergänzungen des Vertrages sind nur in Schriftform gültig. Das gilt auch für eine Abänderung dieser Bestimmung.
Biel, 01. August 2019
Für den Verein Sailteam.ch:
Der Präsident
Uwe Bechmann
buero@sailteam.ch